UVV-Prüfung

Um einen sicheren Zustand kraftbetätigter Tore gewährleisten zu können, muss nach den aktuellen DIN/EN Normen sowie der Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.7 einmal jährlich eine sicherheitstechnische Prüfung erfolgen. Diese darf ausschließlich durch Sachkundige durchgeführt werden, welche die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik überprüfen.

Unser qualifiziertes Fachpersonal steht dafür bereit und selbstverständlich ist diese jährliche Prüfung in unserem Service inbegriffen.