Rechtliches
Für kraftbetätigte Türen und Tore gelten eine Vielzahl an technische Regeln und gesetzliche Vorgaben.
Sichere Toranlagen brauchen nicht nur eine fachgerechte Montage, sondern auch regelmäßige Prüfungen, Wartung und Instandhaltung. Für kraftbetätigte Türen und Tore gelten dabei verschiedene technische Regeln und gesetzliche Vorgaben. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Anforderungen rund um Prüfung, Schließkraftmessung, Brandschutz und Betreiberpflichten zusammengefasst.
Sicherheitstechnische Prüfungen von Türen und Toren
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Für Arbeitsstätten gelten dabei insbesondere die Anforderungen der ASR A1.7 „Türen und Tore“. Die wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung ist mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person durchzuführen und zu dokumentieren.
Bei der Prüfung werden unter anderem die Schutzeinrichtungen und sicherheitsrelevanten Funktionen der Toranlage kontrolliert. Dazu gehört auch die Überprüfung der Betriebskräfte an den Schließkanten mit geeigneter Messtechnik.
Schließkraftmessung
An kraftbetätigten Toren müssen die zulässigen Betriebskräfte an Quetsch, Scher und Stoßstellen eingehalten werden. Mit einem geeigneten und kalibrierten Messgerät lassen sich die tatsächlich auftretenden Kräfte erfassen und dokumentieren.
Gerade bei älteren Toranlagen kann die Messung zeigen, ob die vorhandenen Schutzeinrichtungen und die Torsteuerung den erforderlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Sind die zulässigen Werte überschritten, können Anpassungen oder Nachrüstungen erforderlich sein.
Brandschutztüren und Feststellanlagen
Für Brandschutztüren und Brandschutztore gelten zusätzlich die jeweiligen Zulassungen, Prüfzeugnisse und Herstellervorgaben. Auch Feststellanlagen müssen dauerhaft funktionsfähig gehalten und regelmäßig überprüft werden.
Die ASR A1.7 nennt für Feststellanlagen eine regelmäßige Überprüfung durch den Betreiber sowie eine jährliche Prüfung durch eine sachkundige Person. Maßgeblich sind dabei die Vorgaben des jeweiligen Systems und der zugehörigen Zulassung.
Verkehrssicherungspflicht
Eigentümer und Betreiber von Gebäuden tragen Verantwortung dafür, dass Anlagen sicher betrieben und ordnungsgemäß instand gehalten werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt unter anderem die Haftung für Schäden, die durch Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten entstehen können.
§ 823 BGB regelt die Schadensersatzpflicht bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung geschützter Rechtsgüter. § 836 BGB betrifft unter bestimmten Voraussetzungen die Haftung des Grundstücksbesitzers bei Schäden durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines mit dem Grundstück verbundenen Werkes beziehungsweise durch die Ablösung von Teilen.
Für den Betrieb von Toranlagen bedeutet das: Prüfungen, Wartungen und notwendige Instandsetzungen sind ein wichtiger Bestandteil der Betreiberverantwortung und der sicheren Nutzung.
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
Für Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018). § 3 enthält allgemeine Anforderungen an bauliche Anlagen. Danach müssen Anlagen so errichtet, geändert und instand gehalten werden, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
Die jeweils geltende Bauordnung und weitere bauordnungsrechtliche Vorgaben sind bei der Planung, Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Toranlagen zu berücksichtigen.
Wichtiger Hinweis
Die hier aufgeführten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche oder technische Prüfung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, technischen Regeln, Normen, Zulassungen, Prüfzeugnisse und Herstellervorgaben.
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